FAQ

Fragen & Antworten

Ausstrahlungszeiten

Die TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG wird auf folgenden Sendern in der Regel zu folgenden Zeiten ausgestrahlt:

SRF 1: Samstag, 16:35 Uhr

SRF zwei: Sonntag, ca. 12:00 Uhr

SRF info: Samstag, 18:30 Uhr / Sonntag, 17:45 Uhr

Die Ausstrahlungszeiten auf SRF 1 (Samstag, 16.35 Uhr) und SRF info sind in der Regel fix (samstags um 18.30 Uhr und sonntags um 17.45 Uhr).

Die Sendezeit von FENSTER ZUM SONNTAG auf SRF zwei am Sonntag ist für ca. 12 Uhr geplant, kann aber variieren.
Die Länge des vorangehenden Spielfilms bestimmt den Start von FENSTER ZUM SONNTAG. Auch durch Sport-Übertragungen können sich einzelne Ausstrahlungen auf SRF zwei verschieben.

SRF zwei ist primär auf ein jugendliches und sportinteressiertes Publikum zugeschnitten. Durch die Übertragung von attraktiven Sportereignissen (Ski, Tennis, Fussball, Formel 1 usw.) geniesst SRF zwei beim Publikum grosse Akzeptanz. Davon profitieren natürlich auch unsere Sendungen, die nicht selten in Sportübertragungen eingebettet sind. Gerade bei Übertragungen von witterungsabhängigen Sportereignissen kann es jedoch vorkommen, dass sich FENSTER ZUM SONNTAG im «Sportsandwich» verschiebt und nicht zur gewohnten Zeit gesendet werden kann.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten Sie, sich immer rechtzeitig auf dieser Website, in der Tagespresse oder im Teletext zu orientieren, damit Sie keine Sendung verpassen.

DVDs

DVDs

Die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN will die Sendungen der TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG auch nach der Ausstrahlung am Schweizer Fernsehen einem möglichst grossen Publikum zur Verfügung stellen. Deshalb können die Sendungen auf dieser Website als Online-Video betrachtet oder via Online-Shop als DVD angefordert werden.

Als DVD lieferbar sind sämtliche bereits ausgestrahlten FENSTER ZUM SONNTAG Sendungen des laufenden sowie der vergangenen vier Jahre. Ältere Sendungen und Sendungskopien werden nicht mehr ausgeliefert.

Möglichst breite Nutzung ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Nicht erlaubt ist die Nutzung der Sendungen zu kommerziellem Zweck. Urheber- und Herstellerrechte vorbehalten, vor allem für öffentliches Aufführen, Senden und Überspielen. Alle Rechte bleiben bei der ALPHAVISION.

Kosten der DVDs:
Einzelne DVDs geben wir kostenlos weiter. Andererseits verursachen Produktion und Versand der DVDs auch Kosten. Die Selbstkosten belaufen sich pro DVD auf rund 25 Franken. Hinzu kommen noch Auslagen für Porto und Verpackung.

FENSTER ZUM SONNTAG wird primär von Spenden getragen. Als Spendenwerk sind wir einem verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Ressourcen verpflichtet. Deshalb haben wir ein grosses Interesse, dass DVDs von Sendungen nicht einfach beliebig bestellt und verteilt, sondern sinnvoll eingesetzt werden. Wir freuen uns, wenn Sie mithelfen, die Unkosten für die DVDs zu decken und unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.

Konzession

Aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes benötigt die ALPHAVISION seit Ablauf der Sendekonzession am 31.12.08 keine Konzession mehr für FENSTER ZUM SONNTAG.

Seit Januar 2009 ist die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Fernsehen durch einen Vertrag geregelt.

Im August 2024 verlängerten die SRG und die Alphavision AG ihren Vertrag um weitere zwei Jahre. Der Vertrag trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

Weitere Informationen finden SIe zur Geschichte von FENSTER ZUM SONNTAG.

Lebenshilfe

Jährlich treffen über tausend Rückmeldungen und Anfragen auf den Redaktionen der ALPHAVISION und der ERF Medien ein.
Dabei handelt es sich auch um Anfragen zu Glaubens-, Lebens-, Ehe- oder Familienfragen. Ratsuchende vermitteln wir an ausgewiesene Fachleute. Zusätzlich versenden wir Adresslisten von Therapiestellen, Seelsorgern und Ärzten sowie Literaturverzeichnisse (siehe: Downloads). Auf diese Weise erfüllt FENSTER ZUM SONNTAG eine wichtige soziale Funktion.

Ombudsstelle für FENSTER ZUM SONNTAG

Für FENSTER ZUM SONNTAG zuständig ist die:
Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter
der deutschen- und rätoromanischen Schweiz

Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hievon ausgenommen ist die SRG SSR idée suisse, die über eigene Ombudsstellen verfügt.

Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen sind schriftlich und per Post einzureichen an:

Ombudsstelle RTV
Dr. Oliver Sidler
Postfach 462
6403 Küssnacht am Rigi

Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nur Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes entgegennehmen kann.
Die beanstandete Sendung muss genau bezeichnet werden. In einer kurzen Begründung ist anzugeben, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung inhaltlich mangelhaft oder die Verweigerung des Zugangs zum Programm rechtswidrig sein soll.

TV-Formate: Magazin und Talk

Die TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG besteht aus einem monothematischen Magazin und aus einer Talk-Sendung.

Beide Formate knüpfen inhaltlich an die Erfahrungs- und Problemwelten der Zuschauer an. Es gilt der Grundsatz einer individuellen und werteorientierten Sicht und Bewertung der behandelten Themen.

Jährlich werden abwechslungsweise je rund 25 Talk- und Magazinsendungen produziert und ausgestrahlt.

Das Magazin wird redaktionell von der ALPHAVISION,
der Talk von ERF Medien verantwortet.

Vertrag zwischen Schweizer Fernsehen (SRG) und ALPHAVISON

Ende Dezember 2026 wird der bisherige Zusammenarbeitsvertrag zwischen der SRG und der ALPHAVISION AG ausgelaufen.

Im August 2024 hatten die beiden Parteien eine neue Vereinbarung für eine weitere Zusammenarbeit unterzeichnet. Sie trat am 1. Januar 2025 in Kraft und dauert zwei Jahre. Das UVEK hat die Vereinbarung genehmigt.

Basis für die Verhandlungen einer künftigen Zusammenarbeit war die seit 1. Januar 2008 gültige Konzession der SRG SSR:
Laut Artikel 19 ist die SRG SSR bestrebt, "eine Zusammenarbeit mit anderen schweizerischen Veranstaltern auf ihren Kanälen weiterzuführen, wenn damit die Angebotsvielfalt vergrössert werden kann und ihr keine zusätzlichen Kosten entstehen."

Weitere Informationen: s. Geschichte von FENSTER ZUM SONNTAG.

Wer ist der Träger des FENSTER ZUM SONNTAG?

Die TV-Reihe FENSTER ZUM SONNTAG ist ein Projekt von Christen aus Landeskirchen, Freikirchen und der Evangelischen Allianz Schweiz.

Produziert wird die TV-Reihe gemeinsam von der ALPHAVISION und ERF Medien. Das Magazin (Moderation: Jeanette Macchi) wird redaktionell von der ALPHAVISION, der Talk (Moderation: Martin Diener) von ERF Medien verantwortet.

Ideelle Trägerin des Projektes ist die STIFTUNG CHRISTLICHES FERNSEHEN.

Das TV-Studio befindet sich in den Räumlichkeiten der ALPHAVISION in Wangen bei Olten.

Wiederholungen

Bei den von uns programmierten Wiederholungen handelt es sich um Sendungen, die beim TV-Publikum ein positives Echo und eine grosse Nachfrage ausgelöst haben. In den meisten Fällen sind es auch Sendungen, die an einem Wochenende nur drei- anstatt viermal oder zu sehr ungünstigen Zeiten ausgestrahlt worden sind.

Zielgruppe

FENSTER ZUM SONNTAG spricht Menschen an, die sich grundsätzlich für die Diskussion aktueller, gesellschaftlicher und sozialer Themen aus einer christlich-ethischen Perspektive interessieren.
Das Altersspektrum liegt zwischen 25 und 55 Jahren.

Zielsetzung

FENSTER ZUM SONNTAG ist unterhaltend, kritisch und informativ.
In den Beiträgen kommen persönliche Lebens- und Glaubenserfahrungen engagiert zur Sprache. FENSTER ZUM SONNTAG bietet somit unaufdringlich Lebenshilfe an.